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Objektüberwachung
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
- Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm),
- Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches,
- Mitwirken beim Aufmass mit den ausführenden Unternehmen,
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel,
- Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276,
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran,
- Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle,
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche,
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
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