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Objektbetreuung
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen,
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten,
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen,
- Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
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